Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Abrechnung und Bezahlung; Kostenübernahme durch die Krankenkassen:
Logopädie:
Als staatlich geprüfte Logopädin rechne ich auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
Gesetzlich versicherte Erwachsene leisten eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung in Höhe von 10 % der Behandlungskosten sowie eine Verordnungsgebühr von 10 €, sofern keine Befreiung von der Zuzahlungspflicht vorliegt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Privatversicherte erhalten eine Rechnung gemäß meiner Honorarvereinbarung. Die Erstattung richtet sich nach dem individuellen Versicherungsvertrag. Ein möglicher Eigenanteil ist vom Patienten selbst zu tragen. Die Klärung der Kostenübernahme erfolgt eigenverantwortlich vor Behandlungsbeginn.
Psychotherapie (HeilprG), therapeutisches Klettern & (Stimm-) Coaching:
Als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, rechne ich meine Leistungen privat ab.
Die systemische Einzeltherapie sowie (Stimm-)Coaching umfassen jeweils 50 Minuten und werden mit 85 € berechnet. Die systemische Paar- und Familientherapie umfasst 90 Minuten und wird mit 115 € berechnet.
Therapeutisches Klettern findet im Rahmen einer 90-minütigen systemischen Therapie im Klettersetting statt. Das Honorar beträgt 85 € für Einzeltherapie bzw. 115 € für Paar- oder Familientherapie. Zusätzlich fallen die Kosten für Halleneintritt und gegebenenfalls Leihmaterial an. Diese sind nicht Bestandteil meines Honorars.
Die Leistungen können in der Praxis oder per Videosprechstunde erfolgen.
Beim therapeutischen Klettern findet das Erstgespräch in der Praxis oder online statt. Die weiteren Termine erfolgen ausschließlich im Präsenzsetting in der Kletterhalle.
Eine Überschreitung der vereinbarten Sitzungsdauer wird anteilig berechnet.
Die erbrachten Leistungen sind nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht. Eine teilweise oder vollständige Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen ist abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag und vor Behandlungsbeginn eigenverantwortlich zu klären.
Terminvereinbarung:
Termine kannst du entweder online oder per E-Mail an info@sprache-begegnen.de anfragen und vereinbaren.
Zudem erreichst du mich persönlich während der Sprechzeiten unter 0172 / 4578875.
Sollte ich telefonisch nicht erreichbar sein, hinterlasse mir bitte eine Nachricht auf der Mailbox oder kontaktiere mich per E-Mail.
Du erhältst in jedem Fall eine Terminbestätigung per E-Mail.
Umgang mit Terminabsagen/-versäumnissen; Ausfall-Honorar:
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Ein Nachweis über einen wichtigen Grund (z. B. akute Erkrankung) bleibt hiervon unberührt.
Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Sitzung.
Schweigepflicht:
Als Logopädin & Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass alle Informationen, die du mir anvertraust, vertraulich behandelt werden. Die Schweigepflicht gilt nicht, wenn gesetzliche Offenbarungspflichten bestehen oder eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt (§ 34 StGB).
Diese Schweigepflicht gilt auch über den Tod hinaus.
Eine unbefugte Weitergabe von Informationen an Dritte ist strafbar gemäß § 203 StGB.
Falls eine Auskunft durch Kostenträger, Bezugspersonen oder Ärzte erforderlich ist, benötige ich deine schriftliche Einwilligung. Im Einzelfall bespreche ich dies mit dir und stelle dir ein Formular zur Schweigepflichtentbindung zur Verfügung.
Ausnahme: Bei (akuter) Selbst- oder Fremdgefährdung entbindet mich § 34 StGB vom Schweigerecht.
Dokumentationspflicht, Aufbewahrung von Patienten-/Klientendaten:
Gemäß § 630f BGB sowie den berufsrechtlichen Vorgaben bin ich verpflichtet, Behandlungsinhalte zu dokumentieren.
Die Dokumentation wird für mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt und anschließend datenschutzkonform vernichtet.
Hinweise:
Meine Leistungen ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei entsprechenden Beschwerden oder gesetzlichen Erfordernissen empfehle ich die Konsultation eines Facharztes.