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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Abrechnung und Bezahlung; Kostenübernahme durch die Krankenkassen:

Logopädie:

Als staatlich geprüfte Logopädin rechne ich mit den Krankenkassen ab. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Erwachsenden 90 % der Kosten für logopädische Therapien. 10% der Behandlungskosten plus 10€- Rezeptgebühr muss der Patient, insofern er keine Befreiung von der Zuzahlung hat, selbst bezahlen. Die Kosten für die Therapie werden also nahezu vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 100% der Kosten der Therapie, der Patient muss keine Zuzahlung leisten. Die Kosten der Logopädie-Therapie werden also vollkommen übernommen.

Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel ebenso vollständig die Kosten der Logopädie. Je nach Krankenkasse und abgeschlossenem Vertrag mit der Krankenkasse kann es sein, dass der Patient einen Eigenanteil zu tragen hat. Sprich hierzu am besten vor der Behandlung mit deiner Krankenkasse und kläre die Kostenübernahme der Logopädie ab.

Psychotherapie (HeilprG):

Als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie stelle ich dir mein Honorar privat in Rechnung. Als Privatklient*in profitierst du von allen Vorteilen der privaten Abrechnung.

Für eine 60-minütige Einzelsitzung oder ein Coaching berechne ich 85€. In der Paarsitzung beträgt das Honorar für 90 Minuten 115€. Wenn Klettern als ergänzendes therapeutisches Mittel in der Einzeltherapie zum Einsatz kommt (90 Minuten), werden zusätzlich zum Honorar von 85€ der Halleneintritt und das Leihmaterial in der Kletterhalle fällig.

In Ausnahmefällen biete ich Einzelsitzungen und Coachings auch per Videosprechstunde an. Das Honorar ist dann im Voraus zu überweisen. Bei Hausbesuchen werden die Fahrtkosten zusätzlich berechnet.

Jedes Überschreiten der vereinbarten Sitzungsdauer wird anteilig berechnet.

Die erbrachten Leistungen sind nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzüge auf das angegebene Konto zu überweisen. Du erhältst eine (Sammel-)Rechnung am Ende des jeweiligen Monats.

In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Heilpraktikerleistungen, beschränkt auf Psychotherapie, nicht. Falls du privat versichert bist oder eine private Krankenzusatzversicherung hast, besteht möglicherweise die Option einer Kostenübernahme oder Teilrückerstattung bis zu einem bestimmten Maximalbetrag. Bitte kläre dies eigenverantwortlich mit deiner Krankenkasse, bevor wir unseren ersten Termin wahrnehmen.

Ich stehe dir gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Terminvereinbarung:

Termine kannst du entweder online oder per E-Mail an info@sprache-begegnen.de anfragen und vereinbaren.

Zudem erreichst du mich persönlich während der Sprechzeiten unter 0172 / 4578875.

Sollte ich telefonisch nicht erreichbar sein, hinterlasse mir bitte eine Nachricht auf der Mailbox oder kontaktiere mich per E-Mail.

Du erhältst in jedem Fall eine Terminbestätigung per E-Mail.

Umgang mit Terminabsagen/-versäumnissen; Ausfall-Honorar:

Ich plane bewusst Zeit für dein Anliegen ein. Termine sollten daher nur im äußersten Notfall oder aus wichtigem Grund abgesagt oder verschoben werden.

Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vorab abgesagt wurden, werden dir mit 100% des Honorars in Rechnung gestellt. Ich bitte hier um dein Verständnis.

Bitte erscheine pünktlich zu deinem Termin. Bei Verspätung kann die verlorene Zeit nicht erstattet oder die Sitzung verlängert werden.

Schweigepflicht:

Als Logopädin & Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass alle Informationen, die du mir anvertraust, vertraulich behandelt werden, es sei denn, sie stellen eine Gefahr für dich selbst oder Dritte dar. Diese Schweigepflicht gilt auch über den Tod hinaus.

Eine unbefugte Weitergabe von Informationen an Dritte ist strafbar gemäß § 203 StGB.

Falls eine Auskunft durch Kostenträger, Bezugspersonen oder Ärzte erforderlich ist, benötige ich deine schriftliche Einwilligung. Im Einzelfall bespreche ich dies mit dir und stelle dir ein Formular zur Schweigepflichtentbindung zur Verfügung.

Ausnahme: Bei (akuter) Selbst- oder Fremdgefährdung entbindet mich § 34 StGB vom Schweigerecht.

 

Dokumentationspflicht, Aufbewahrung von Patienten-/Klientendaten:

Nach § 630h BGB und § 4 BOH bin ich verpflichtet, die Inhalte der Sitzungen zu dokumentieren. Diese Daten werden für eine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren sicher in der Praxis verwahrt und nach Ablauf der Frist vernichtet.

Hinweise:

Meine Behandlung ersetzt nicht die ärztliche Diagnose oder Therapie. Sollte ärztlicher Rat erforderlich sein – sei es aufgrund der Art der Erkrankung oder gesetzlicher Vorschriften – empfehle ich eine Abklärung und ggf. Weiterbehandlung  durch einen Facharzt.

Die Behandlung entbindet dich nicht von der Verantwortung für dein eigenes Handeln. Sollten sich im Verlauf der Therapie Schwierigkeiten ergeben, die einem verantwortungsvollen Verhalten im Weg stehen, bitte ich dich, dich rechtzeitig bei mir zu melden, damit wir gemeinsam nach Lösungen suchen können.

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